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Sommer, Sonne, Risiko. Schutz gegen UV-Strahlung bei Arbeiten im Freien


13 Aug 2016 [07:13h]


Sommer, Sonne, Risiko. Schutz gegen UV-Strahlung bei Arbeiten im Freien

Sommer, Sonne, Risiko. Schutz gegen UV-Strahlung bei Arbeiten im Freien

  • Urlaub.digital

Wer im Sommer viel unter freiem Himmel arbeitet, ist einer besonderen Gefahr ausgesetzt – der hohen UV-Strahlung. Über die Folgen für Haut und Augen und wie sich Beschäftigte schützen können, berichtet die BG ETEM im neuen „impuls“.
Köln – Rund drei Millionen Menschen in Deutschland arbeiten größtenteils im Freien. Gerade im Sommer sind sie durch die Sonnenstrahlung einem erhöhten Risiko ausgesetzt, an Hautkrebs zu erkranken. Ein schmerzhafter Sonnenbrand ist zwar nach ein paar Tagen wieder abgeklungen, doch Ärzte warnen davor, sich nicht richtig vor der UV-Strahlung zu schützen. Schon wenige schwere Sonnenbrände können einen bleibenden Schaden in den Hautzellen hinterlassen.

In der neuen Ausgabe des Präventionsmediums „impuls – die Zeitung für alle Beschäftigten“ zeigt die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM), wie sich jeder einfach und ohne großen Aufwand gegen Hautkrebs schützen kann.

Wichtig ist, die Haut regelmäßig auf Veränderungen hin zu untersuchen. Wer Unebenheiten, schlecht heilende wunde Stellen oder auffällige Muttermale an sich entdeckt, sollte so schnell wie möglich
einen Hautarzt aufsuchen.

STOP-Regel anwenden
Eine Möglichkeit, sich immer wieder daran zu erinnern, die Haut nicht ungeschützt der UV-Strahlung auszusetzen, ist die Anwendung der so genannten STOP-Regel. Die Buchstaben dieser kleinen Eselsbrücke stehen für: S wie Sonne meiden, T wie technische Maßnahmen ergreifen, O meint Organisation und P steht für persönlichen Schutz. Zu letzterem gehört neben Sonnencreme und Kleidung zudem die richtige Sonnenbrille. „impuls“ gibt Tipps, was beim Kauf zu beachten ist.

Weißer Hautkrebs als Berufskrankheit
Seit dem 1. Januar 2015 werden bestimmte Formen des weißen Hautkrebses, der durch Sonnenstrahlung verursacht wurde, als Berufskrankheit unter der Ziffer BK5103 anerkannt. Auch darüber informiert der neue „impuls“. Die Ausgaben können über eine Website als PDF-Datei heruntergeladen werden. Die Zeitung informiert sechsmal im Jahr alle Versicherten über Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz.

Hintergrund BG ETEM
Die BG ETEM ist die gesetzliche Unfallversicherung für rund 3,8 Millionen Beschäftigte in gut 200.000 Mitgliedsbetrieben. Sie kümmert sich um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in den Mitgliedsbetrieben sowie um Rehabilitation und Entschädigung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Für ihre Mitgliedsunternehmen übernimmt die BG ETEM die Haftung für die gesundheitlichen Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten gegenüber den Beschäftigten und
stellt diese auch untereinander von der Haftung frei.

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